Pflegeeltern oder Erziehungsstelleneltern (gem. § 33 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII) zu sein, ist eine verantwortungsvolle und erfüllende Aufgabe, die jedoch kein klassischer Beruf im herkömmlichen Sinne ist. Obwohl Pflegeeltern und Erziehungsstelleneltern finanziell in ihrer Aufgabe unterstützt werden, handelt es sich dabei nicht um ein Gehalt oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Die Erziehungsstelle nach § 33 Satz 2 SGB VIII (Vollzeitpflege) ist nicht zu verwechseln mit der Erziehungsstelle gem. § 34 SGB VIII (Heimerziehung), die sehr wohl einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit/einem Beruf entspricht. Wer mehr über die Unterschiede erfahren möchte, sollte hier weiterlesen: Erziehungsstelle § 33 Satz 2 versus Erziehungsstelle § 34 SGB VIII
Wenn wir im weiteren Beitrag von Erziehungsstellen sprechen, sind damit immer die Erziehungsstellen gem. § 33 Satz 2 SGB VIII (Vollzeitpflege) gemeint.
Sowohl die Pflegefamilie als auch die Erziehungsstellenfamilie gem. § 33 SGB 8 gehören zu den „Hilfen zur Erziehung“ und beschreiben eine familiäre Vollzeitpflege für Kinder in einer Familie, die nicht ihre Herkunftsfamilie ist.
Die Beziehung zwischen dem belegenden Jugendamt und den Pflege- oder Erziehungsstellenfamilien ist durch einen Pflegevertrag geregelt. In diesem werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten. Es besteht jedoch kein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis zwischen dem Jugendamt und den Pflegeeltern bzw. Erziehungsstelleneltern. Somit gehen diese damit keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach.
Menschen, die als Pflege- oder Erziehungsstellenfamilie ein Kind aufgenommen haben, erhalten eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Da es sich um keine berufliche Tätigkeit handelt, wird den Eltern ergo kein Gehalt gezahlt. Das belegende Jugendamt vergütet das Engagement der pflegenden Personen jedoch mit einem Pflegefeld und einem Erziehungsbeitrag.
Das Pflegegeld orientiert sich am Alter des Kindes und soll die Ausgaben des täglichen Lebens decken, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung oder Hobbys. Der Erziehungsbeitrag honoriert steuerfrei die Leistung der Pflege- und Erziehungsstelleneltern.
Die Höhe der monatlich gezahlten Beträge und die Berechnungsgrundlage können je nach Bundesland variieren. Die aktuellen Beträge für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: Was ist eine Erziehungsstelle?
Eine Erziehungsstellenfamilie erhält übrigens einen höheren Erziehungsbeitrag, als eine Pflegefamilie. Der Landschaftsverband Rheinland empfiehlt aktuell (01.01.2023) den 3,35-fachen Satz.
Ein Beruf im eigentlichen Sinne dient der Sicherung des Lebensunterhalts durch eine regelmäßige, erwerbsorientierte Tätigkeit, die auf systematisch erlernten Fähigkeiten basiert. Im Gegensatz dazu steht die Aufgabe als Pflegeeltern oder Erziehungsstelleneltern, die vor allem auf dem Wunsch beruhen sollte, einem Kind ein liebevolles und stabiles Zuhause zu bieten.
Es ist uns ein Anliegen, nochmals zu betonen, dass die Motivation zur Aufnahme eines Kindes nicht die persönliche finanzielle Absicherung sein darf. Vielmehr sollten Pflege- und Erziehungsstelleneltern auf der Basis der eigenen gesicherten Existenz aus einem starken Fürsorgewunsch heraus handeln. Der finanzielle Aspekt stellt dabei lediglich eine unterstützende Komponente dar.
Es ist durchaus erwünscht, dass Pflege- und Erziehungsstelleneltern neben ihrer wichtigen Aufgabe in der Familie einem Beruf nachgehen, sofern sich dies mit der Fürsorge für das Kind und mit dem Familienalltag vereinbaren lässt. Eine gesicherte wirtschaftliche Situation ist eine notwendige Voraussetzung und von großer Bedeutung, um den Kindern ein stabiles und liebevolles Umfeld bieten zu können. Eine Berufstätigkeit der Eltern stellt zudem eine wichtige Vorbildfunktion für heranwachsende Kinder dar.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Rolle von Pflegeeltern und Erziehungsstelleneltern herausfordernd, aber individuell wie gesellschaftlich äußerst bedeutsam ist: Sie tragen dazu bei, dass Kinder, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein liebevolles Zuhause und eine Chance auf eine glückliche Zukunft bekommen. Die finanzielle Unterstützung, die die Pflegeeltern und Erziehungsstelleneltern dabei erhalten, dient als Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit, aber die eigentliche Motivation liegt im Herzen – Fürsorge und Liebe für die ihnen anvertrauten Kinder.
Unsere Erziehungsstellenfamilien werden von uns für ihre wichtige Aufgabe regelmäßig geschult und qualifiziert. Wie das im Detail aussehen kann, erfahren Sie hier:
26. November 2024
21. August 2024