Erziehungsstellen

Was ist eine Erziehungsstelle?

Erziehungsstellen sind Menschen, die Kindern ein neues Zuhause geben, wenn diese nicht in ihren Herkunftsfamilien verbleiben können. Durch den liebevollen Rahmen einer familiären Unterbringung, dem Aufbau stabiler Beziehungen sowie dem Erfahren von Sicherheit und Geborgenheit wird diesen Kindern ermöglicht, Versäumtes nachzuholen. Darum reden wir auch gerne von „Beziehungsstellen“. Als Betreuungsform der Jugendhilfe ist die Erziehungsstelle natürlich auch gesetzlich geregelt – im §33.2 SGB VIII.

Die nachfolgenden Abschnitte geben Ihnen einen ersten Überblick zu den Rahmenbedingungen – wer kann eine Erziehungsstelle werden, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und welche verschiedenen Arten von Erziehungsstellenfamilien gibt es. Auch das Thema Vergütung für Erziehungsstelleneltern in Form von Pflegegeld, Erziehungsbeitrag und Kindergeld spielt hier eine Rolle.

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Dauerpflege, Bereitschaftspflege und Bereitschaftspflege plus

Bei der Unterbringung von Kindern in Erziehungsstellenfamilien ist zwischen zwei Ausrichtungen zu unterscheiden. Die Dauerpflege ist eine langfristige und planvolle Maßnahme, bei der von einer länger andauernden Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern ausgegangen wird. Die Bereitschaftspflege kommt hingegen zum Tragen, wenn eine kurze oder kurzfristige Unterbringung benötigt wird – zum Beispiel bei einer Inobhutnahme durch das Jugendamt, wenn ein Kind schnellstmöglich aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen werden muss, bis zur Klärung der weiteren Perspektive.

Bei Context e.V. arbeiten wir zusätzlich gerne mit unserem eigenen Modell der Bereitschaftspflege „plus“. So bezeichnen wir eine Bereitschafts-Erziehungsstelle, die sich auch vorstellen kann, zu einer Dauerpflegestelle zu werden, wenn das Familiengericht im Nachgang eine langfristige Unterbringung für das bereits betreute Kind entscheidet. Dem Kind steht damit kein erneuter Beziehungsabbruch bevor. Es kann in seiner positiv erlebten Umgebung verbleiben. Die dort eingegangenen Beziehungen bleiben bestehen und geben dem Kind einen stabilen und sicheren Entwicklungsrahmen ohne einen weiteren Einbruch.


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Wer ist ein Erziehungsstellenkind?

Nicht jedes Kind hat das Glück, in einer Familie mit liebevollen Erwachsenen aufzuwachsen. Manche Kinder haben bereits Erfahrung von Vernachlässigung gemacht und eine fürsorgliche Betreuung nie erlebt – was Spuren hinterlässt.

Daher benötigen diese Kinder zur individuellen Förderung den liebevollen Rahmen einer Erziehungsstellenfamilie. Sie brauchen stabile Beziehungen, um Versäumtes nachzuholen und einfühlsame Erwachsene, die Zeit haben und aushalten können, was an Herausforderungen auf sie zukommen kann.


Voraussetzungen

Es gibt einige wenige Punkte, die unbedingt erfüllt sein müssen, um Erziehungsstelle werden zu können. Dazu gehören:

  • ein stabiler familiärer Rahmen
  • keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen
  • gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
  • einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
  • kindgerechte Räumlichkeiten
  • zeitliche Ressourcen

Darüber hinaus ist die persönliche Eignung entscheidend.

Alle diese Punkte sind jedoch nicht pauschal zu beurteilen. Daher laden wir Sie herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten. Wir informieren und beraten Sie gerne unverbindlich zum Thema „Erziehungsstelle werden“ und begeben uns zusammen mit Ihnen auf den Weg.

 

Wer kann eine Erziehungsstelle werden?

Eine Erziehungsstelle kann eine Familie, Lebensgemeinschaft oder Einzelperson, jeweils mit pädagogischer Ausbildung oder besonderer persönlicher Eignung, sein.

Menschen, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen, sollten Lebenserfahrung besitzen, kommunikationsfähig und belastbar sein. Eigenschaften wie Geduld, Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Lernbereitschaft tragen zum Gelingen bei.

Context e.V. unterstützt offene Familienkonzepte – unabhängig von Familienstand, Geschlecht, Herkunft oder der sexuellen Orientierung.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen oder weiterführende Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Erhalte ich als Erziehungsstelle eine Vergütung?

Die generelle Antwort auf diese Frage lautet: Ja. Die Höhe und Art der Vergütung für Erziehungsstellen nach SGB VIII § 33 Satz 2 kann jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. In der unten stehenden Tabelle finden Sie die Vergütung für eine Erziehungsstelle in Nordrhein-Westfalen aufgelistet und erklärt. In Nordrhein-Westfalen gibt es feste Sätze für alle Erziehungsstellenfamilien. Diese werden von den Landesjugendämtern festgelegt.

In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, erfolgt die Berechnung der Vergütung für Erziehungsstellen auf anderem Wege – manchmal sogar für jede Familie individuell, bemessen an der Hilfe die das aufgenommene Kind benötigt. In einem Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über die Vergütung und Berechnung in anderen Bundesländern.

Context e.V. unterstützt seine Erziehungsstellenfamilien bei der Beantragung der Gelder.

Pflegegeld

Die Leistung der Erziehungsstellen wird durch das belegende Jugendamt honoriert. Monatlich wird ein altersabhängiges Pflegegeld gezahlt.

  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: 731,00 €
  • Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: 864,00 €
  • Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 1.025,00 €

Dieser Betrag (Stand Januar 2024) dient zur Deckung der Ausgaben des alltäglichen Lebens, wie Lebensmittel, Bekleidung, Taschengeld, Hobbys etc.

Erziehungsbeitrag

Ihr Einsatz und Engagement als Erziehungsstelleneltern wird durch das Jugendamt in Form eines monatlichen Erziehungsbeitrages gewürdigt.

Dieser ist steuerfrei und beträgt zur Zeit 1.407,00 € (Stand Januar 2024).

Kindergeld und Zuschüsse

I. d. R. besteht für Erziehungsstellenfamilien ein Anspruch auf einen Teil des Kindergeldes und auf Zuschüsse zur Altersvorsorge und zur Unfallversicherung. Zuschüsse zu Erstausstattung, Erstbekleidung etc. können ebenfalls beantragt werden.

Darüber hinaus können Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Urlaube, Weihnachtsgeschenke, Brillen, Zahnspangen sowie zu außergewöhnlichen Anlässen, wie z. B. zur Einschulung oder für religiöse Feste beantragt werden.

Aktuelle Dokumentationen des LVR Landesverband Rheinland zum Thema finanzielle Aufwendungen für Erziehungsstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.